Sehr geehrte Frau Oelmann!
Sehr geehrte Heimstaden-Angestellte!
Wir nehmen Bezug auf folgende Passage in ihrem Offenen Brief an uns: „Da wir immer danach streben, besser zu werden, teilen Sie uns auch gerne Ihre Wünsche mit und schreiben Sie uns, was Sie von Heimstaden als zukünftigen Vermieter erwarten. Ein offener Dialog ist uns wichtig, langfristige und gute Beziehungen sind unser Ziel!“
In der Tat haben wir sehr klare Vorstellungen und Wünsche und teilen diese Ihnen hiermit mit:
1. Wir möchten Heimstaden NICHT als Vermieter haben. Bitte überlassen sie unsere Häuser den Bezirken, damit unserer Wohnungen in den nicht-profitorientieren kommunalen Wohnungsbestand integrieret werden können.
2. Bis zur (Re-)Kommunalisierung unserer Wohnungen erwarten wir Ihre Zustimmung zur Verankerung unserer Forderungen in den sozialen Vereinbarungen zwischen den Senaten/Bezirken von Berlin und Hamburg mit Heimstaden:
A) Mietrechtliche Forderungen – Wohnen
- Unverzügliche Entfristung aller befristeten Verträge
- Unverzügliche Umwandlung aller Staffel- und Index-Mietverträge in reguläre unbefristete Mietverträge
- Sofortiger Stopp laufender Umwandlungsprozesse in Eigentumswohnungen
- Kein Verkauf von Eigentumswohnungen
- Rückumwandlung bereits aufgeteilter Häuser in Mietshäuser
- Ausnahmslose Einhaltung der Mietbegrenzung nach Mietspiegel sowohl bei den Bestandsmietverträgen als auch bei zukünftigen Neuvermietungen
- Erlassen aller Mietschulden, die aus dem gekippten Mietendeckel oder wegen der Corona-Maßnahmen entstanden sind
- Ausnahmslose Bewilligung von Untervermietung, Mieter*innenwechsel in bestehenden Verträgen oder Wohnungstausch unter Beibehaltung der bestehenden Vertragskonditionen
- Bei freiwerdenden Wohnungen haben Umzüge im Haus Vorrang um zu gewährleisten, dass Mieter*innen, deren Wohnbedürfnisse sich aufgrund von Alter, familiärer Situation oder Krankheit verändern, im Haus wohnen bleiben können und ihr soziales Umfeld nicht verlieren.
- Keine weiteren Kündigungen oder gar Zwangsräumungen sowie sofortige Rücknahme von laufenden Kündigungen von Seiten Heimstadens
- Angebote für Mieter*innen, die von Akelius bereits aus ihren Wohnungen vertrieben wurden, in freistehende oder freiwerdende Wohnungen ihrer ehemaligen Häuser zurückziehen zu können
B) Mietrechtliche Forderungen – Gewerbe
- Heimstaden verpflichtet sich zur Festlegung und Einhaltung einer Tarifmiete für Gewerbe, die in Abstimmung mit dem Mieter*innen-Beirat (siehe unten) festgelegt wird.
- Die gewerbliche Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und beinhaltet die Option zur unbefristeten Verlängerung.
- Kündigungen von Seiten der Gewerbemieter*innen sind mit Vierteljahres-Frist jederzeit möglich. Ziel muss sein langfristige Verträge mit weitreichendem Kündigungsschutz anzubieten.
- Vermietungen an Kleingewerbe mit Nahversorgung, sozialer und kultureller Nutzung, quartiersbezogene Gewerbe sowie insgesamt langfristige Vermietungen werden priorisiert.
- Insbesondere an versorgendes Kleingewerbe, sowie soziales gemeinnütziges Gewerbe (Kitas, Vereine u.a.) wird zu mind. 1/3 günstigeren Konditionen vermietet.
C) Bauliche Forderungen
- Es werden keine weiteren Luxusmodernisierungen durchgeführt.
- Modernisierungskosten werden prinzipiell nicht auf uns Mieter*innen umgelegt.
- MyWarm-Installierungen werden abgebrochen und rückgebaut.
- Alle gemeldeten Mängel und Schäden werden sofort repariert.
- Ausbauvorhaben in Keller- und Dachgeschossen sowie in einzelnen Wohnungen und große Bauvorhaben innerhalb der Häuser und Grundstücke sind nur unter Beteiligung und der Zustimmung des Mieter*innen-Beirats (siehe unten) zu planen und weiterführende Schritte wie beispielsweise die Bereitstellung von Ersatzwohnungen abzustimmen.
- Fassadendämmung und Austausch von Fenstern werden nur aufgrund von ökologisch gerechtfertigten Gründen durchgeführt und unter Berücksichtigung der grauen Energie. Grundlage der Beurteilung sind Gutachten neutraler Sachverständiger, bei deren Auswahl die Mieter*innen ein Mitspracherecht haben.
- Dachgeschossausbau wird nur unter der Berücksichtigung folgender sozialer und ökologischer Aspekte durchgeführt: Bereitstellung von Ersatzwohnungen für die Mieter*innen der angrenzenden Wohnungen für die Zeit des Ausbaus oder mietfreies Wohnen für die Zeit, falls Mieter*innen in ihrer Wohnung wohnen bleiben wollen. Bei Bedarf wird das Angebot ausgeweitet auf alle Wohnungen des Hauses, die vom Lärm und Dreck der Baustelle betroffen sind.
Der Ausbau wird nur mit ökologischen und nachhaltigen Materialien durchgeführt.
Fassaden- und Dachbegrünung wird mitgeplant und realisiert.
Zur Erzeugung von Mieter*innen-Strom werden Solarpanels und Blockheizkraftwerke installiert.
Es findet keine Versiegelung der Höfe statt.
Gemeinschaftsräume, die bisher kostenlos genutzt wurden, sollen weiterhin kostenlos für die Mieter*innen zur Verfügung stehen. Bisher ungenutzte Flächen sollen auf Wunsch der Haus-Gemeinschaften zu Gemeinschaftsräumen ausgebaut und diesen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
D) Sicherstellung unserer Mieter*innen-Interessen
- Hausgemeinschaften wird ermöglicht ihr Haus über Genossenschaften oder das Mietshäusersyndikat zu kaufen.
- Das Akelius-Personal wird nicht von Heimstaden übernommen, da das Vertrauen von uns Mieter*innen in das Akelius-Personal nachhaltig beschädigt ist.
- Heimstaden beendet sofort die von Akelius übernommene Zusammenarbeit mit den Akelius-Anwälten Brunner & Co.
- Die Zusammenarbeit mit den von Akelius beauftragten Hausmeisterfirmen wird unverzüglich beendet, da auch hier das Vertrauen nachhaltig zerstört ist.
- Von Akelius entlassene hausinterne Hausmeister*innen werden wieder eingestellt bzw. Heimstaden garantiert den Mieter*innen der jeweiligen Häuser ein Vorschlags- bzw. Mitbestimmungsrecht über die Auswahl der Hausmeister*innen.
- Heimstaden erkennt einen unabhängigen Mieter*innen-Beirat an, der Mitspracherecht bei allen Entscheidungen hat, die Auswirkungen auf die Miete, Bauvorhaben, Vertragsänderungen und weiterführende grundlegende Pläne (z.B. Verkauf, Kauf etc.) haben.
Der Beirat muss bei drohenden Kündigungen einbezogen werden und erhält ein Widerspruchsrecht.
Der Beirat muss bei geplanten Baumaßnahmen einbezogen werden. Die Projekte können nur bei Zustimmung des Beitrags realisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Vernetzung der Akelius-Mieter*innen